Projekt "Erhaltung und Förderung der Walliser Schwarzhalsziege

Reglement Version 2009 SZZV für GefRa-Betriebe
Ziel des Projektes:
Das Projekt „Erhalt und Förderung der Walliser Schwarzhalsziege“ will mit geeigneten Unterstützungsmassnahmen die Anzahl Herdebuchtiere erhöhen und die Aufzuchtleistung verbessern. Im laufenden Projekt ist zudem geplant, Grundlagen zur Einführung von Mastleistungsprüfungen zu erarbeiten, Zusammenhänge zwischen Haarmerkmalen und Inzuchtgrad zu untersuchen und Möglichkeiten zur kunstvollen Verarbeitung von Fellen/wolle der Walliser Schwarzhalsziegen zu prüfen. Diese Untersuchungen sollen mithelfen, den Fortbestand der Walliser Schwarzhalsziege nicht durch Inzucht zu gefährden und längerfristig den Züchtern und Haltern weitere Produktionsnischen zu eröffnen.

Allgemeine Bestimmungen
Das vorliegende Reglement gilt für Züchter der Rasse Walliser Schwarzhalsziege, welche im Projekt „Erhalt und Förderung der Walliser Schwarzhalsziege“ eingebunden sind. Das Projekt wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft für das Jahr 2009 bewilligt und von ihm finanziell unterstützt.

Teilnahme am Projekt:
Jeder Züchter der Rasse Walliser Schwarzhalsziegen kann sich schriftlich bereit erklären, aktiv am Projekt teilzunehmen wenn er die Ziele des Projekts unterstützt. Bisherige Teilnehmer werden automatisch weiterhin als Teilnehmer registriert. Ein Austritt aus dem Projekt ist möglich.

Verantwortung für das Projekt:
Die Projektleitung trägt die Verantwortung für die ordentliche Durchführung des Projekts. Sie überprüft jährlich den Erfolg der ergriffenen Massnahmen und kann den Massnahmenkatalog (Anforderungen, Höhe der Prämienzahlung, Tierkataloge) den neuen Gegebenheiten anpassen. Die Projektleitung entscheidet über die Zuteilung der gesprochenen Mittel.

Prämienberechtigung im Projekt:
Züchter welche sich am Projekt zur Erhaltung und Förderung der Walliser Schwarzhalsziegen beteiligen, werden für die ergriffenen und durchgezogenen Massnahmen sowie für die damit verbundenen Umtriebe mit Prämien entschädigt. Falls die auszuschüttenden Prämien die gesprochenen Mittel überschreiten, was bis anhin nie der Fall war, wird die Höhe der Prämie reduziert.

Prämienauszahlung im Projekt:
Die Auszahlung der Prämien an die GefRa-Betriebe erfolgt jährlich per Ende Jahr, sobald alle dafür notwendigen Informationen und Daten (letzter Meldetermin 30. November des laufenden Jahres) bei der Herdebuchstelle erfasst sind. Die Auszahlung pro Prämienberechtigtes Tier erfolgt an denjenigen GefRa-Betrieb, welcher am 30. November des laufenden Jahres als Besitzer des Tieres registriert ist (gilt für Böcke und Ziegen). Für verspätete Meldungen können keine Prämien geltend gemacht werden. Reklamationen müssen innert 30 Tage schriftlich bei der Herdebuchstelle begründet und geltend gemacht werden.

Massnahmenkatalog

1. Bockaufzucht
Minimalanforderungen an die Eltern der Jungböcke:
a) Bockmutter    
Ahnengenerationen: 2
Exterieur mindestens: 3/3/3/3/3
Aufzuchtsleistungsprüfung: mindestens 1 Aufzuchtsleistungsprüfung (ALP) mit dem Leistungsabzeichen „L“
b) Bockvater
muss herdebuchberechtigt sein (2 Ahnengenerationen) mit mindestens Note „3“ in jeder Position
Anforderungen an die Jungböcke:
Die Prämie wird fällig, sobald ein Jungbock im zweiten Lebensjahr an der Schau aufgeführt wurde und eine Exterieurbeurteilung von 4/4/4 sowie einen Eigeninzuchtgrad von max. 3.0% aufweist und erfolgte Sprünge vorweisen kann, die ebenfalls einen Paarungsinzuchtgrad von max. 3.0% aufweisen dürfen.
Höhe der Prämien für Jungböcke:
Aufzuchtprämien:       Präsentation an Schau mit mind. 4/4/4                    max. Fr. 300.00
Achtung: Der Bockhalter meldet den Zukauf oder Verkauf eines Bockes der Herdebuchstelle bis zum 30. November. Dies ist für die korrekte Auszahlung der Prämien unerlässlich. Der bei der Herdebuchstelle registrierte Besitzer erhält die Prämie.
2. Abstammungskontrollen
Die Projektleitung veranlasst stichprobenweise Abstammungskontrollen zur Überprüfung der Abstammung der Herdebuchtiere. Sie bestimmt die Tiere und informiert den Züchter. Kontrolliert werden das ausgewählte Tier sowie dessen Vater und Mutter. Die Probeentnahmen können nacheinander an verschiedenen Orten erfolgen. Die Kosten für diese Kontrollen gehen im Normalfall zu Lasten des Projektes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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