Die Kuh des armen Mannes
Ziegen werden in der Schweiz zur Fleisch- und Milchproduktion gehalten. Früher war die Ziege «die Kuh des armen Mannes». Heute ist sie in der Schweiz zahlenmässig nicht mehr bedeutend. Gitzifleisch und Ziegenkäse sind aber interessante Nischenprodukte.
Wichtig: Ziegenhalter mit mehr als 10 Tieren müssen einen Sachkundenachweis oder eine Ausbildung vorweisen können

Fleisch
Gitzifleisch hat in den letzten Jahren an Beliebtheit zugenommen. Dennoch ist die einheimische Ziegenfleischproduktion bescheiden.
Im Schlachthof treffen die Schlachttiere auf eine unbekannte Umgebung und fremde Artgenossen. Das führt zu Unruhe und Stress. Deshalb ist in dieser letzten Lebensphase der Mastziegen eine tiergerechte Behandlung beim Transport und durch das Schlachthauspersonal von besonderer Bedeutung. Übermässiger Stress vor der Schlachtung wirkt sich auch negativ auf die Fleischqualität aus. Schlachtziegen dürfen vor dem Entbluten nur durch einen Bolzen- oder Kugelschuss ins Gehirn oder elektrisch betäubt werden
Milch
Eine wirtschaftliche und tiergerechte Milchproduktion ist mit verschiedenen Anforderungen an die Tierhaltung, die Überwachung des Gesundheitszustandes, die Fütterung, die Betriebshygiene und die Arbeitsabläufe verknüpft.
Generell ist darauf zu achten, dass die Räume sauber und in gutem Zustand sind. Entscheidend für eine einwandfreie Milch sind gesunde Euter. Dazu müssen die Liegeflächen sauber und trocken und mit geeigneter Einstreu versehen sein. Euterentzündungen beeinträchtigen das Wohl der Tiere, erfordern oft den Einsatz von Medikamenten, gefährden die Milchqualität und führen nicht zuletzt zu geringeren Milchleistungen.
Die Milch ist zwar ein wertvolles Nahrungsmittel, sie kann aber auch Überträger von Krankheitskeimen sein und es gibt zahlreiche Situationen, bei denen die Milch nicht abgeliefert werden darf. Die wichtigsten: Milch von Tieren, die mit Arzneimitteln mit einer Absetzfrist für die Milchablieferung behandelt wurden / Milch, die den hygienischen Anforderungen nicht entspricht / Milch mit generell unerwünschten Stoffen / Milch von Tieren, die an einer die Milch beeinträchtigenden Krankheit leiden / Milch aus dem Vorgemelk
Die Futtermittel und das Tränkewasser müssen sauber und hygienisch einwandfrei sein. Bei der Milchproduktion für die Käseherstellung gelten besondere Bestimmungen für die Verfütterung von Silage.
Als leicht verderbliches Nahrungsmittel erfordert die Milch eine besonders gute Hygiene. So dürfen Oberflächen und Materialien, die mit Milch in Berührung kommen, die Milch nicht beeinträchtigen. Ebenso wichtig ist eine fachgerechte Lagerung. Die Kühlvorschriften sind von der Lagerdauer auf dem Hof abhängig und müssen unbedingt eingehalten werden

Transport
Transporte stellen für die Tiere eine grosse Belastung dar und sollten auf das notwendige Minimum beschränkt werden.
Gemäss Tierschutzverordnung dürfen Tiere nur transportiert werden, wenn zu erwarten ist, dass sie den Transport ohne Schaden überstehen. Die Tiere sind in geeigneter Weise für den Transport vorzubereiten und während des Transports schonend zu behandeln.
Rampen zum Be- und Entladen der Transporter müssen gleitsicher sein. Der Boden von Transportfahrzeugen muss eingestreut sein. Ist der Platz auf dem Transporter zu gering, drohen Auseinandersetzungen mit fremden Tieren. Ist der Platz zu grosszügig bemessen, werden die Tiere in Kurven herumgeschleudert.
Viehtransporte dürfen in der Schweiz nicht länger als 4 Stunden dauern. Wer Tiere gewerbsmässig transportiert, muss für die Aus- und Fortbildung der MitarbeiterInnen sorgen. Für jeden Tiertransport muss eine Person bezeichnet werden, die für das Wohlergehen der Tiere während des Transportes verantwortlich ist.
Die Fahrzeugführer und Tierbetreuer von Tiertransportern müssen über eine praktische und theoretische Ausbildung verfügen und sind verpflichtet, sich regelmässig fortzubilden.
Bei Transporten ins Ausland, die bis zum Bestimmungsort mehr als 8 Stunden dauern, muss dem BVET vorgängig ein Transportplan vorgelegt werden. Internationale Transporte durch die Schweiz dürfen nur im Bahn- oder Luftverkehr erfolgen.

