Gute Haltung lohnt sich

Gut gehaltene Tiere sind gesünder. Bei Ziegen mit ihrer Bewegungsfreude sollten Ställe so eingerichtet sein, dass sich die Tiere nicht verletzen. Werden Tiere dennoch krank, sind sie richtig zu behandeln.
Entscheidend für die Gesundheit von Tieren ist eine gute Haltung. Dabei ist nicht nur eine ausreichende Fütterung und Tränkung wichtig, sondern auch Bewegung und Sozialkontakte. Sie fördern die Gesundheit nachweislich und beugen Krankheiten vor. Von grosser Bedeutung ist hier auch ein gutes Stallklima. Dazu gehört auch, dass Tiere genügend Tageslicht haben, auf sauberen Böden stehen und nicht ständig massivem Lärm ausgesetzt sind.
Da Ziegen ihr Gelände intensiv erkunden und auch gerne klettern, benötigen sie Stalleinrichtungen mit möglichst geringer Verletzungsgefahr. Der Tierhaltende hat die Einrichtungen - auch Seile, Ketten und andere Anbindevorrichtungen - und die Tiere genügend oft zu überprüfen, damit er Schäden beheben und bei Krankheiten oder Verletzungen rechtzeitig eingreifen kann. Eine regelmässige Überprüfung - mindestens einmal am Tag - ist auch bei Weidehaltung unerlässlich.
Gehaltene Tiere müssen gepflegt werden, insbesondere die Klauen und das Fell. Bei Befall ist etwa eine Entwurmung oder eine andere Parasitenbekämpfung angezeigt. Generell sollte die Haltung darauf ausgerichtet sein, dass die Tiere möglichst nicht krank werden. Geschieht dies dennoch, müssen sie ihrem Zustand entsprechend behandelt, gepflegt und untergebracht oder sogar getötet werden. Im Zweifelsfall sollte der Bestandestierarzt/die Bestandestierärztin hinzugezogen werden.
Tierhaltende müssen eingesetzte Medikamente im Behandlungsjournal aufführen. Die Tierärzteschaft weiss, wie nach einer medikamentösen Behandlung die Lebensmittelsicherheit (Absetzfristen) gewahrt bleibt. Sie kennt auch das Vorgehen, wenn Krankheiten den Veterinärbehörden gemeldet werden müssen, wie etwa die Caprine Arthritis-Enzephalitis (CAE).

Eingriffe
Das Enthornen und die Kastration von Ziegen ohne Schmerzausschaltung sind nicht erlaubt.
Grundsätzlich dürfen schmerzhafte Eingriffe nur unter Schmerzausschaltung von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Möchte ein Tierhalter oder eine Tierhalterin seine Gitzi selbst kastrieren oder in den ersten Wochen enthornen, braucht er einen Sachkundenachweis.
Beim Entfernen von Hörnern oder Hornansätzen von Ziegen ist das Verwenden von elastischen Ringen und ätzenden Substanzen verboten. Auch Eingriffe am Penis von Such-Böcken sind verboten.

Zucht
Das Züchten von Tieren ist darauf auszurichten, gesunde Tiere zu erhalten, deren Wohlergehen und Würde nicht durch bestimmte Zuchtmerkmale beeinträchtigt wird.
Verboten ist insbesondere das Züchten von Tieren, bei denen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den arttypischen Gebrauch fehlen oder umgestaltet sind, so dass das Tier darunter leidet.
Verboten ist auch das Züchten von Tieren mit Abweichungen vom arttypischen Verhalten, die das Zusammenleben mit Artgenossen erschweren oder verunmöglichen.
Wenn es Tieren an natürlichem Fortpflanzungsverhalten mangelt, dann darf dies nicht durch künstliche Reproduktionsmethoden überbrückt werden.
Eingriffe am Tier im Rahmen künstlicher Reproduktionsmethoden dürfen nur von ausgebildeten Fachpersonen durchgeführt werden.

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