Ziegen lieben Bewegung
Ziegen bewegen sich viel, springen auf Gegenstände und können gut klettern. Bewegung fördert die Gesundheit und Fruchtbarkeit der Tiere.
Ziegen dürfen nur noch auf bestehenden Standplätzen angebunden gehalten werden. Bei der Anbindehaltung müssen die Tiere regelmässig ins Freie können – während der Vegetationsperiode mindestens an 120 Tagen, im Winter mindestens an 50 Tagen. Dies muss in einem Auslaufjournal dokumentiert sein.
Ihren Rang in der Gruppe aushandeln, ihre Umgebung erkunden oder ihren Körper pflegen, können Ziegen nur im Laufstall, am liebsten aber auf der Weide oder im Laufhof. Ziegen wollen sich mit Artgenossen bewegen, ihnen aber auch ausweichen können. Dafür braucht es den in den Mindestanforderungen festgelegten Platz und Rückzugsmöglichkeiten. Gut sind insbesondere erhöhte Flächen im Stall.
Um Bewegung und Klauenabrieb zu ermöglichen, müssen Böden gleitsicher und trocken sein. Die Tiere sind auf trittsichere Böden angewiesen. Perforierte Böden können zu Klauenschäden führen. Sie dürfen nur bei erwachsenen Ziegen verwendet werden. In Ställen, die neu eingerichtet werden, dürfen Ziegen nicht mehr auf Lochböden gehalten werden
Übergang: Fristen und Regelung
Auslauf für angebunden gehaltene Ziegen: ab 2010 vorgeschrieben.
Anbindehaltung: in neu eingerichteten Ställen verboten
Mindestanforderungen: gelten bei Neu- und Umbauten ab sofort; für alle übrigen ab 2018.

Ruhen
Ziegen brauchen im Stall wie auf der Weide einen trockenen Platz, um sich auszuruhen.
Tiere brauchen vor allem genügend Platz, wie in den Mindestanforderungen aufgeführt, um entspannt liegen zu können. Auch die Einrichtung des Liegebereichs ist wichtig. Ideal sind Liegenischen, die unterschiedlich hoch angebracht sind. Ziegen können sich so gut ausweichen und gehen weniger aufeinander los.
Um nicht zu frieren, brauchen Ziegen im Stall einen eingestreuten und zugfreien Liegebereich. Dieser muss sauber und trocken sein. Harte Unterlagen stören Ziegen dagegen nicht, solange sie trocken sind. Für Ziegen eignen sich so genannte Einraum- oder Zweiraum-Tieflaufställe mit eingestreutem Liegebereich.
Ziegen können gut draussen gehalten werden. Allerdings brauchen sie bei extremer Kälte oder Hitze Schutz. Vor allem gegen Nässe sind sie empfindlich. Bei Nässe und Kälte brauchen sie einen Unterstand mit trockenem, windgeschütztem Liegebereich. Der Unterstand muss allen Tieren Platz bieten und sollte mehrere Eingänge haben, damit auch rangniedere Tiere hinein gehen. Bei Hitze müssen alle Tiere Schatten aufsuchen können. Dafür können Bäume oder andere natürliche Schattenspender reichen. Ist auf einer Weide kein Witterungsschutz vorhanden, müssen die Tiere bei extremer Witterung eingestallt werden.
Übergang: Fristen und Regelung
Mindestanforderungen: gelten bei Neueinrichtungen ab sofort; für alle übrigen ab 2018.
Eingestreuter Liegebereich: bei Neueinrichtungen ab sofort vorgeschrieben; für alle übrigen ab 2010.

