Abgabe von Schlachtgitzi an die Proviande
Basispreise 2012 für Schlacht-Gitzi.
Fleischigkeit |
GI I (5-7.8 kg SG |
GI II (7.9-9.8 kg SG) |
GI III (5-9.8 kg SG) |
H |
13.10 |
11.05 |
6.80 |
T |
12.50 |
10.50 |
5.30 |
A |
10.30 |
8.85 |
5.00 |
Fleischfarbe |
Marktkonform |
Marktkonform |
Fleischfarbe rot. Der Farbabzug von Fr. 1.50 ist im Preis bereits berücksichtigt |
In der Woche 11 wird pro kg Schlachtgewicht auf den Basispreis ein Zuschlag von Fr. 1.00 gewährt, in der Woche 12 ein Zuschlag von Fr. 2.00, in der Woche 13 ein Zuschlag von Fr. 3.50 und in der Woche 14 ein Zuschlag von Fr. 5.00. In den Wochen 15 und 16 wird auf den Basispreis Fr. 1.00 pro kg SG abgezogen, in den Wochen 17 bis 22 wird Fr. 2.- pro kg SG abgezogen.
In den Wochen 49 bis 50 wird pro kg Schlachtgewicht auf den Basispreis ein Zuschlag von Fr. 1.50 gewährt, in der Woche 51 ein Zuschlag von Fr. 2.50.
Neben der Abgabe von Ostergitzi an die Micarna können Gitzi an den Schlachthof Frutigen geliefert werden. Die Anmeldungen sollen über die Oberwalliser Landwirtschaftskammer, Tel. 027 945 15 71 oder info@olk.ch erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Schlachttag erfolgen. Die OLK muss spätestens am Montagmorgen der Vorwoche die Anzahl Gitzi aus dem Oberwallis beim Schlachthof Frutigen anmelden. Die OLK versucht, wenn möglich Sammeltransporte zu organisieren. Damit der Schlachthof eine Gitzischlachtung bei der Proviande anmelden kann, müssen mindestens 12 Gitzi zur Schlachtung angemeldet sein. Geschlachtet wird jeweils am Freitag, Samstag und Montag.Die Gitzi müssen mindestens 5 kg Schlachtgewicht aufweisen, in der Woche 13 (Karwoche) gelten 4,5 kg als unterste Gewichtslimite. Das Schlachtgewicht darf 9.8 kg nicht übersteigen. Die Gitzi werden ohne Kopf gewogen. Idealerweise sollten die Gitzi ein Lebendgewicht von 13 bis 15 Kilo haben.Schwarzhals-Gitzi sollten zwischen 14 und 17 Kilo wiegen, damit sie das Mindest-Schlachtgewicht von 5 Kilo erreichen.
Gitzi werden zur Schlachtung angenommen ab Woche 2 bis Woche 22 (d.h. bis Ende Mai). Im Winter werden Gitzi ab der Woche 49 bis Woche 51 angenommen.Die Schlachtkosten werden je zur Hälfte vom Produzenten und vom Importeur getragen. Als garantierter Mindestpreis für die Kategorien Gi I und Gi II gilt Fr. 7.00, für die Kategorie Gi III rot Fr. 5.00. Die Einschätzung erfolgt nach der CH-TAX.

